Spitzensteuerausgleich

Spitzensteuerausgleich Einstieg noch möglich!

Unternehmen, die 2013 den Einstieg versäumt haben, können in die Einführungsphase 2014 einsteigen.

Nähere Informationen zu den Anforderungen finden Sie in diesem Merkblatt

Falls Sie die Maßnahmen nach der SpaEfV in 2014 nicht fortführen, müssen Sie die Steuerrückerstattung für 2013 nicht zurück erstatten!

(lt. DAkkS-Stellungnahme v. 23.12.13 IVB3_Final)