Laut der neuen DAkkS-Regel 71 SD 6 022 (21.02.13) kann auch bei der Erstzertifizierung nach ISO 50001 ein Multisiteverfahren durchgeführt werden. Wenn Sie jedoch eine Reduzierung des eeG-Beitrags beantragen, bitte beachten Sie dabei, dass Sie hierzu auch das „II A 1. Untermerkblatt zur Zertifizierung des Energieverbrauchs und der Energieverbrauchminderungspotenziale“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle berücksichtigen müssen.
Bei Fragen, können Sie uns gerne zu dem Thema ansprechen.