Maßnahmenplan COVID-19

Die ALL-CERT GmbH hat einen Maßnahmenplan eingeführt, um die Verbreitung des COVID-19 einzudämmen. Alle Mitarbeiter der ALL-CERT GmbH wurden eingehend über die Möglichkeiten zum persönlichen Schutz vor Ansteckung sowie über die erforderliche Vorgehensweise in der aktuellen Krisensituation informiert.

Des Weiteren wurden alternative Bewertungsmethoden entwickelt, um der Problematik von notwendigen Absagen oder Verschiebungen von Kundenaudits entgegenwirken zu können.

Sollten Sie hierzu nähere Information wünschen, treten Sie bitte mit uns in Kontakt.

Erweiterung unserer Akkreditierung

Die Erweiterung unserer Akkreditierung nach der neuen DIN EN ISO 50001:2018 – Energiemanagementsysteme – durch die Deutsche Akkreditierungsstelle wurde erfolgreich abgeschlossen.

Erweiterung unserer Akkreditierung

Die Erweiterung unserer Akkreditierung nach der neuen DIN ISO 45001:2018 – Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsysteme – durch die Deutsche Akkreditierungsstelle wurde erfolgreich abgeschlossen.

Neue DIN EN ISO 50001:2018

Am 21. August 2018 wurde die neue ISO 50001:2018 (Energiemanagementsysteme ‐ Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung) veröffentlicht. Die Herausgabe der deutschen DIN EN ISO 50001:2018 erfolgte im Dezember 2018. Laut der IAF-Resolution 2017-14 wurde eine Übergangsfrist von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der ISO-Norm für die Umstellung der 50001:2011-Zertifizierungen auf die neue Norm festgelegt (d. h. bis 20.08.2021).

Zusammengefasst ergeben sich folgende Änderungen:
‐ Einführung der High‐Level‐Structure zur Anlehnung an die anderen Managementsystemnormen (ISO 9001:2015, ISO 14001:2015 und ISO 45001:2018); ergibt eine vollkommen geänderte Gliederung der Norm
‐ Stärkere Berücksichtigung der betrieblichen Umwelt
‐ Anwendung eines risikobasierten Ansatzes
‐ Ausführlichere Anleitungen und klarere Definitionen

Sollten Sie ein Angebot für eine 50001-Zertifizierung bzw. ein Transition-Audit zur Umstellung wünschen, bitte schicken Sie uns eine E-Mail an info@all-cert.de.

DIN ISO 45001:2018

Am 12. März 2018 wurde nun nach langer Vorgeschichte die ISO 45001:2018 (Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) veröffentlicht. Laut dem IAF-Dokument MD 22:2018 (Anforderungen an die Umstellung von OHSAS 18001:2007 auf die ISO 45001:2018) wurde eine Übergangsfrist von 3 Jahren für die Umstellung der OHSAS-Zertifizierungen auf die neue Norm festgelegt (d. h. bis 12.03.2021).

Anfang Juni wurde die deutsche DIN ISO 45001:2018 veröffentlicht.

Sollten Sie ein Angebot für eine 45001-Zertifizierung bzw. ein Transition-Audit zur Umstellung wünschen, bitte schicken Sie uns eine E-Mail an info@all-cert.de.

 

Erweiterung unserer Akkreditierung

Die Akkreditierung der All-Cert GmbH nach den Normen DIN EN ISO/IEC 17021:2015 sowie DIN ISO 50003:2014 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle wurde erfolgreich abgeschlossen.

ISO 45001 – Aktueller Stand

Der internationale Standard ISO 45001, der die BS OHSAS 18001 (Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem) ersetzen wird, wird voraussichtlich im Frühjahr 2017 veröffentlicht werden. Folgende Änderungen sind bereits bekannt:

Revidierter Stand 15.05.2017: Die Veröffentlichung der ISO 45001 ist nun voraussichtlich für April 2018 geplant. Es wird wie üblich eine dreijährige Übergangsfrist geben. Zertifikate nach OHSAS 18001:2007 werden drei Jahre nach Veröffentlichung der ISO 45001 ungültig.

Information zur neuen EnSTransV (Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung)

Die EnSTransV betrifft Unternehmen unter anderem, wenn diese zur Stromsteuerrückvergütung einen Antrag an das Zollamt einreichen (Formblatt 1449 gemäß der SpaEfV).

Seit dem 01.07.2016 haben alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Pflicht, über staatliche Beihilfen Aufzeichnung zu führen. Im Energie- bzw. Stromsteuerrecht sind derzeit 15 Steuerbegünstigungstatbestände als staatliche Beihilfe einzuordnen. Für diese müssen daher von Ihrer Seite aus zukünftig Anzeigen oder Erklärungen abgegeben werden, die dann durch das Zollamt bearbeitet werden.

Hierfür hat die Zollverwaltung zum 01.05.2017 eigens ein Erfassungsportal entwickelt. Dieses Portal ermöglicht es Begünstigten im Sinne der EnSTransV, ihren Verpflichtungen elektronisch über eine Internetanwendung nachzukommen. Das Portal ist kostenlos und es ist keine besondere Software erforderlich.

Auch wenn in diesem Jahr die Übermittlung der nach EnSTransV vorgesehenen Angaben noch über die entsprechenden Papiervordrucke zulässig und das Portal erst ab 2018 verbindlich zu nutzen ist (§ 7 Absatz 2 EnSTransV), bietet dieses jedoch bereits jetzt die Möglichkeit, die internen Arbeitsabläufe anzupassen und im Ergebnis Zeit und Kosten zu sparen.

Beachten Sie bitte, dass bei erstmaliger Nutzung des Portals ein Benutzerkonto mit den erforderlichen Stammdaten angelegt werden muss (Registrierung). Nach Prüfung der Registrierung durch das zuständige Hauptzollamt erfolgt eine Freischaltung des Benutzerkontos und die Abgabe von Anzeigen, Erklärungen sowie Anträgen auf Befreiung von der Abgabepflicht ist ab diesem Zeitpunkt uneingeschränkt möglich. Auch wenn die Eingabe und Übermittlung der Daten an die Zollverwaltung mit verhältnismäßig geringem Aufwand verbunden sind, wird empfohlen, die Registrierung frühzeitig nach dem 1. Mai 2017 vorzunehmen, da die Abgabefrist für die das Jahr 2016 betreffende Anzeigen, Erklärungen und Anträge auf Befreiung von der Abgabepflicht am 30. Juni 2017 endet.

Das Erfassungsportal zur EnSTransV kann über die Internetseite der Zollverwaltung () aufgerufen werden und findet sich dort auf der Startseite unter der Rubrik „Dienste und Datenbanken“. Eine vorläufige Verfahrensanweisung sehen Sie hier:

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, sich von der Anzeige- bzw. Erklärungspflicht befreien zu lassen. Die Voraussetzungen sind im § 6 der EnSTransV festgelegt.

Wenn hierzu Fragen oder Klärungsbedarf bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Zollamt oder an den Service Desk Zoll (Kontaktdaten siehe Verfahrensanweisung Seite 49).

Interpretationsleitfaden der neuen DIN EN ISO 9001:2015

Am 15.09.2015 wurde die Revision DIN EN ISO 9001:2015 veröffentlicht. Unternehmen müssen ihr Qualitätsmanagementsystem bis zum 14.09.2018 auf die neuen Normforderungen umstellen. Für diese Unternehmen, aber auch für alle Firmen, die ganz neu ein Qualitätsmanagementsystem einführen, haben wir einen Interpretationsleitfaden zur Umstellung entwickelt.

Dieser Leitfaden kann für 79,90 € (zzgl. MwSt.) bei uns erworben werden. Bestandskunden erhalten ihn zu einem reduzierten Preis in Höhe von 39,90 € (zzgl. MwSt.).

Bei Interesse fordern Sie den Leitfaden einfach formlos per E-Mail bei uns an.

Erfolgreiche Akkreditierung nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 14001:2015

Die Akkreditierung der All-Cert GmbH nach den neuen Normen DIN EN ISO 9001:2015 sowie DIN EN ISO 14001:2015 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle wurde erfolgreich abgeschlossen. Zertifizierungen nach diesen Normen können ab sofort durchgeführt werden.

Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung oder füllen unseren Online-Fragebogen aus.

EDL-G

Am 15.04.2015 wurde das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) geändert und neu verabschiedet. Wir erläutern in diesem Merkblatt kurz, was Sie bei dieser Änderung beachten müssen.

Neue ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015

September 2015 ist die Veröffentlichung der Normen DIN EN ISO 9001:2015 sowie DIN EN ISO 14001:2015 geplant. Alle wichtigen Punkte, die Sie zu diesem Thema wissen müssen, erfahren Sie in unserem .

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden!

DIN EN ISO 50001 Fördermittel

DIN EN ISO 50001 Förder mit tel

Die Zertifizierung eines Energiemanagement ist förderfähig.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie mehr darüber erfahren möchten.

Spitzensteuerausgleich

Spitzensteuerausgleich Einstieg noch möglich!

Unternehmen, die 2013 den Einstieg versäumt haben, können in die Einführungsphase 2014 einsteigen.

Nähere Informationen zu den Anforderungen finden Sie in diesem Merkblatt

Falls Sie die Maßnahmen nach der SpaEfV in 2014 nicht fortführen, müssen Sie die Steuerrückerstattung für 2013 nicht zurück erstatten!

(lt. DAkkS-Stellungnahme v. 23.12.13 IVB3_Final)

DIN EN ISO 9001:2015

Für September 2015 ist die Herausgabe einer neuen ISO 9001 geplant, das Dokument liegt bis jetzt noch in einem WD2 (working draft) vor. Wesentliche Änderungen gegenüber der ISO 9001:2008 ergeben sich wahrscheinlich aus diesem Arbeitsentwurf:

Derzeit werden schon Schulungen für die neuen Inhalte der ISO 9001:2015 angeboten. Nachdem aber noch offen ist, wie die neue Norm gestaltet wird, raten wir davon ab, schon jetzt an einer solchen Schulung teilzunehmen.

Achtung! Neue Regelung für Rezertifizierungen

In der Beschlussliste des Sektorkomitees für Managementsysteme der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) vom 17.01.13 wurde festgelegt, dass Rezertifizierungsaudits nicht mehr nach der Gültigkeit des aktuellen Zertifikats erfolgen dürfen!

„Rezertifizierungsverfahren sind so durchzuführen, dass eine lückenlose Anschlusszertifizierung gewährleistet ist. Dabei kann die Ausstellung des neuen Zertifikats in einem Zeitfenster von +/- 3 Monaten zum Ablaufdatum erfolgen, unter der Bedingung, dass das Rezertifizierungsaudit vor dem Ablaufdatum des Zertifikates erfolgt ist und das Folgezertifikat unter Beibehaltung der 3-Jahres-Laufzeit an das bisherige Zeitintervall anschließt.“

Energiemanagement Multisiteverfahren

Laut der neuen DAkkS-Regel 71 SD 6 022 (21.02.13) kann auch bei der Erstzertifizierung nach ISO 50001 ein Multisiteverfahren durchgeführt werden. Wenn Sie jedoch eine Reduzierung des eeG-Beitrags beantragen, bitte beachten Sie dabei, dass Sie hierzu auch das „II A 1. Untermerkblatt zur Zertifizierung des Energieverbrauchs und der Energieverbrauchminderungspotenziale“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle berücksichtigen müssen.
Bei Fragen, können Sie uns gerne zu dem Thema ansprechen.

DIN EN ISO 14001 Fördermittel

DIN EN ISO 14001 Fördermittel

Die Zertifizierung eines Umweltmanagementsystem ist bis zu 50 % förderfähig.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie mehr darüber erfahren möchten.

Möchten Sie sich für den Bayerischen Qualitätspreis bewerben?
Dann sprechen Sie mit Herrn Christoph – er ist Mitglied im Expertengremium zur Vergabe des Bayerischen Qualitätspreises.