Am 7. Oktober 1996 ist die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) in Kraft getreten. Sie basiert letzten Endes auf dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 27. September 1994 (KrW-/AbfG). Letzteres Gesetz soll zur Förderung der Kreislaufwirtschaft zwecks Schonung der natürlichen Ressourcen beitragen und die umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen gewährleisten.
Unternehmen, deren Tätigkeitsfeld die Beseitigung von Abfällen sowie deren Verwertung ist, sollen mit Hilfe der EfbV von den Behörden sowie von neutralen Stellen überprüft werden. Dadurch soll ein hohes Maß an Vertrauen hinsichtlich der Tätigkeit solcher Entsorgungsfachbetriebe aufgebaut werden.
Dieses Vertrauensverhältnis wird dadurch untermauert, dass die Entsorgungsfachbetriebe sich einer Zertifizierung unterwerfen müssen. Diese Zertifizierungen werden auch von All-Cert durchgeführt. Die dabei durchgeführten Überprüfungen folgen den Vorgaben der EfbV, wobei u.a. bestimmte Anforderungen an:
im Gesetz festgelegt sind. Deren Einhaltung wird im Rahmen der Zertifizierung überprüft und dann durch einen Überwachungsvertrag und durch das Zertifikat bestätigt.