Umweltmanagementsysteme haben eine andere Zielsetzung als Qualitätssysteme. Bei diesen Systemen, deren Grundlagen in der ebenfalls international angewandten Norm DIN EN ISO 14001 bzw. in der EU-Umweltrichtlinie EMAS festgeschrieben sind, stehen der Schutz der Umwelt und damit der energiesparende Umgang mit Ressourcen im Vordergrund. Die Zielrichtungen sind jedoch unterschiedlich: Hier der Kunde und dort eine Vielzahl an Umweltfragen interessierter Kreise einschließlich des eigenen Unternehmens. Denn für Unternehmen können sich bei Einführung eines Umweltmanagementsystems große Vorteile ergeben, sehen sie sich doch gehalten, sich über den Verbrauch von Energien, Rohstoffen, Wasser, Öl, Papier usw. in ihrem Unternehmen – vielleicht erstmalig – ein klares Bild zu verschaffen. Das gleiche gilt natürlich auch für die Entsorgung. Wichtige Vorteile, die sich nach Einführung eines Umweltmanagementsystems ergeben, sind u.a.:
Durch die Analyse betrieblicher Material- und Energieströme werden Ansatzpunkte für innerbetriebliche Verbesserungsmaßnahmen in betrieblichen Prozessen erkannt (Energie- und Stoffstrommanagement, Materialflussanalyse).
Rechtliche Bedeutung hat ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem vor allem durch den Nachweis der Rechtskonformität in umweltrelevanten Bereichen. Die oberste Leitung wird in ihrer Rechtssicherheit und damit in der Absicherung gegen mögliche strafrechtliche Verstöße gestärkt.